Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten diesen ausdrücklich zugestimmt.

1.2 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller. 

2. Angebote und Bestellungen

2.1 Unser Angebot ist bis zur endgültigen Auftragsbestätigung bzw. Lieferung freibleibend.

2.2 Jede Bestellung, ob schriftlich oder fernmündlich, ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen anzunehmen, indem wir eine Auftrags-bestätigung zusenden, oder die Ware liefern. 

2.3 Unsere Angebots- und Verkaufsunterlagen sind sorgfältig erstellt, Irrtum und Druckfehler jedoch vorbehalten. Sämtliche Unterlagen, insbesondere Angaben und Empfehlungen des Herstellers sowie eigene Anwendungsempfehlungen stellen keine Garantiezusagen dar.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, verstehen sich unsere Preise ab Wetk, bzw. Lager Oberhausen.

3.2 Preisänderungen wegen gestiegener Einkaufspreise, Transportkosten, Kalkulationsirrtümer etc. bleiben auch ohne vorherige Ankündigung vorbehalten.

3.3 Insofern keine anderen Vereinbarungen mit der Geschäftsführung getroffen wurden, ist der Kaufpreis sofort ohne Abzug fällig. Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

3.4 Soweit keine speziellen Zahlungsziele vereinbart wurden, tritt Verzug, auch ohne Mahung, 10 Tage nach Rechnungsstellung ein. Danach werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. 

3.5 Sämtliche Kosten des nationalen und internationalen Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Bestellers.

3.6 Von uns gewährte Rabatte und Skonti stehen unter dem Vorbehalt fristgemäßer Bezahlung durch den Besteller. Bei ausbleibender oder nicht fristgerechter Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages verfallen diese automatisch.

4. Lieferbedingungen

4.1 Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl ab Werk, Lager oder Geschäft.

4.2 Ungeachtet des oben Genannten haben wir jederzeit das Recht zu üblichen Bedingungen im Namen und zu Lasten und Risiko des Bestellers gegen eine Bezahlung des Frachtdeldes für die Ware zu sorgen.

4.3 Der Besteller wird auf eigenes Risiko und eigene Kosten jegliche Export- und Importgenehmigung oder andere offizielle Bestätigungen erlangen und, sofern zutreffend, alle Zollformalitäten für den Export der Ware durchführen.

4.4 Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsannahme und sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager verlassen hat, bzw. die Abholbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wurde.

4.5 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

4.6 Der Versand erfolgt in der Regel durch die Post bzw. Paketdienst bei Stückgut oder bei Palettenversand durch Spedition. Sollte nichts anderes vereinbart sein, bestimmen wir die Art und Weise der Verpackung und des Versandes.

4.7 Das Transportrisiko geht auf den Besteller über, sobald wir die Ware dem Transportunternehmen übergeben haben. Dies gilt auch für frachtfreie Lieferungen. Bei Selbst-

abholung der Ware erfolgen evtl. erbrachte Hilfeleistungen unseres Personals dem Risiko des Bestellers bzw. seiner Beauftragten.

5. Rücklieferungen

5.1 Bei Rücklieferungen, die nicht aufgrund fehlerhaft gelieferter Wareboder überschrittener Lieferfristen getätigt werden, sowie bei Annahmeverweigerungen erheben wir eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10% des Brutto-Rechnungsbetrages. 

5.2 Sämtliche Kosten und Risiken für Rücklieferungen gehen zu Lasten des Bestellers.

Unfreie Rücksendungen werden von uns nicht angenommen. 

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferte Ware, bleibt bis zur vollständigen Bezahlung derselben, sowie sämtlicher offen stehender Forderungen aus vorherigen Lieferungen, unser Eigentum. Dies gilt auch für Teillieferungen.

6.2 Der Käufer darf unser Eigentum nur im normalen Geschäftsverkehr und solange er nicht im Zahlungsverzug ist, veräußern. Er ist zum Weiterverkauf nur insofern berechtigt, als dass er die Forderungen aus dem Weiterverkauf bereits jetzt an uns abtritt und seine Käufer die Forderungen nicht mit Gegenforderungen aufrechnen können. 

6.3 Bei Weiterverarbeitung der von uns gelieferten und noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware, werden wir Hersteller nach § 950 BGB und somit Miteigentümer der Fertigprodukte.

6.4 Solange die gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, verpflichtet sich der Käufer, die Ware gegen Diebstahl und Beschädigungen jeglicher Art zu versichern und ordnungsgemäß zu lagern.

7. Gewährleistung

7.1 Wir leisten Gewähr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

7.2 Wir behalten uns jedoch vor vor innerhalb der Gewährleistungsfristen die fehlerhaft oder falsch gelieferte Ware nachzubessern oder Ersatz zu liefern.

7.3 Der Käufer ist nach zweifacher erfolgloser Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung berechtigt eine Kaufpreisminderung vorzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten.

7.4 Weitere Ansprüche, insbesondere für mittelbare oder unmittelbare Mangelfolgeschäden sind, soweit gesetzlich zugelassen, ausgeschlossen insofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits vorliegt.

7.5 Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 48 Stunden nach Warenerhalt schriftlich anzuzeigen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist die Gewährleistung für offensichtliche Mängel erloschen.

7.6 Transportschäden sind innerhalb von 24 Stunden direkt beim Transportunternehmen anzuzeigen. Sollte dies nicht erfolgen und das Transportunternehmen deshalb Schadensersatz ablehnen, so übernehmen auch wir keine Haftung.

8. Haftung 

8.1 Wir haften nicht für Schäden jeglicher Art oder gleich aus welchem Rechtsgrund, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. 

8.2 Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

8.3 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Gerichtsstand

9.1 Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen ist der Gerichtsstand Oberhausen/Rhld.

10. Selbstabholer 

10.1 Für Selbstabholer besteht ein Netto-Mindestbestellwert von 150,-€ je Bestellung. Geringere Werte können per Post zugestellt werden.

10.2 Bestellungen müssen 24 Stunden vor Abholung avisiert werden. Nachträgliche Änderungen werden mit 5% des Nettowarenwertes belastet.

10.3 Die Abholzeiten entsprechen den Geschäftszeiten für Wiederverkäufer. Der Samstag ist wegen geringer Personalstärke den Endkunden vorbehalten.

10.4 Abholer, die nicht Geschäftsinhaber sind, brauchen eine schriftliche Vollmacht des Inhabers oder Geschäftsführers.

10.5 Beratung von Einzelhändlern findet nur nach vorheriger Terminabsprache statt. Kunden oder Abholern der Händler erteilen wir keine Beratung.